Notdienst 29. + 30.12.2020

Mo, 28. Dezember 2020

Die Zahnklinik Mühldorf am Inn versieht am 29. & 30.12.2020 den zahnärztlichen Notdienst. Bitte beachten Sie diese Vorgaben.

Wir stehen auch im Notdienst routiniert und sicher im Dienst Ihrer Gesundheit. Angesichts der Corona-Epidemie bitten wir im Einklang mit der Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) darum, die Behandlungskapazitäten nicht mit aufschiebbaren Behandlungen zu belasten.

Für einen reibungslosen Ablauf bei bestmöglichem Infektionsschutz bitten wir Sie, die folgenden Vorgaben zu beachten:

  1. Es gelten uneingeschränkt sämtliche Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Zahnklinik Mühldorf am Inn. Genauere Angaben dazu finden Sie hier.
  2. Im Notdienst sind ausschließlich nicht aufschiebbare Behandlungen von Schmerzpatienten möglich.
  3. Patienten, die den zahnärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen müssen, sind unbedingt zur vorherigen telefonische Terminvereinbarung mit Corona-Anamnese angehalten. Sie erreichen das Team der Zahnklinik Mühldorf am Inn unter 08631/1856-0.
  4. Es können nur Patienten aus dem örtlichen festgelegten Notdienstbereich behandelt werden. Patienten aus anderen Notdienstbereichen finden die zuständigen Praxen auf der Webseite der KZVB unter https://www.notdienst-zahn.de/.
  5. An der Rezeption kann sich immer nur eine Partei aufhalten. Weitere Patienten müssen außerhalb der Klinik warten, bis die Rezeption frei ist.
  6. Wartezeiten können im Rahmen eines Notdienstes nicht ausgeschlossen werden bzw. sind die Regel. Gegebenenfalls müssen Wartezeiten aufgrund der Corona-bedingt eingeschränkten Wartebereichkapazitäten außerhalb der Klinik verbracht werden.
  7. Begleitpersonen sind nicht zugelassen. Patienten mit besonderen Betreuungsbedarf teilen dies unbedingt vorab telefonisch mit.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Team der Zahnklinik Mühldorf am Inn

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