Schutzmaßnahmen gegen Corona und Influenza
Liebe Patientinnen und Patienten,
die Zahnklinik Mühldorf am Inn unternimmt alles Nötige, um Ihre Behandlung bei uns Fso sicher wie möglich zu machen.
Hierzu möchten wir Ihnen im Folgenden eine Übersicht über bestehende sowie spezielle Maßnahmen als auch Regeln geben, die im Zusammenhang mit Virusinfektionen wie der Influenza oder dem Corona-Virus von besonderer Bedeutung sind. Die geltenden Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wie die Empfehlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) werden natürlich vollumfänglich umgesetzt.
Wir bitten Sie im eigenen Interesse und im Interesse der anderen Patientinnen und Patienten als auch unseres ganzen Teams, sich nach diesen Vorgaben zu richten.
Bestehende Maßnahmen
- Unsere im Rahmen des ISO-zertifizierten Qualitätsmanagement anhaltend kontrollierten Hygienemaßnahmen in allen Behandlungsprozessen stellen einen bestmöglichen Schutz dar. Unsere Hygienestandards richten sich nach der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Institut zum Thema Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene. Diese Hygienestandards werden von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) als ausreichender Schutz bestätigt.
- Sämtliche Räume mit Patientenverkehr im Klinikgebäude werden über ein hochmodernes Zu- und Abluftsystem kontinuierlich mit Frischluft versorgt.
Spezielle Covid-19 Maßnahmen
- Für den Bedarfsfall halten wir räumliche, materielle und prozessuale Kapazitäten für die isolierte Behandlung von Patienten vor.
- Die Empfangsterminals sind getrennt und zusätzlich mit Schutzscheiben ausgestattet.
- An der Rezeption stehen Ihnen für das Ausfüllen von Unterlagen wie Anamnesebögen ausschließlich desinfizierte Stifte bzw. nach jeder Benutzung desinfizierte Tablets zur Verfügung.
- Wir verzichten auf einen Händedruck bei der Begrüßung oder der Verabschiedung. Umso freundlicher wird unser Lächeln sein.
- Prophylaxebehandlungen werden mit speziell auf einen maximalen Infektionsschutz angepassten Ablauf durchgeführt.
- Der Zutritt erfolgt ausschließlich über den Haupteingang am Stadtplatz 73. Der Nebeneingang am Kirchenplatz 6 ist geschlossen.
Regeln für Patienten und Besucher
- Patienten mit einem Termin und deren Begleitpersonen haben uneingeschränkt Zugang zur Zahnklinik. Es ist kein Immunisierungs- oder Testnachweis erforderlich.
- Konsequente eigene Hygienemaßnahmen, vor allem regelmäßiges Händewaschen und –desinfizieren, kann eine Übertragung und Ausbreitung jeder Virusinfektion besonders wirkungsvoll vermeiden. Alle Besucher – Patienten als auch Begleitpersonen – sind zur Desinfektion der Hände angehalten. Hierfür stehen Ihnen zahlreiche einfach zu bedienende und effektive Desinfektionsgeräte im Haus zur Verfügung, insbesondere im Eingangsbereich, den Wartebereichen und den Toiletten.
- Beachten Sie diese Anweisungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für effektives Händewaschen sowie richtiges Husten und Niesen.
Sollten Sie sich nicht wohl fühlen und z.B. grippeähnliche Symptome aufweisen, konsultieren Sie zunächst telefonisch Ihren Hausarzt.
gez. Dr. Johannes Gebauer, Kaufmännischer Leiter, im Namen des Teams der Zahnklinik Mühldorf am Inn
Stand: 10.04.2023