Aktuelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Sa, 08. April 2023

Mit Ablauf des 7. April 2023 gilt für Patienten und Besucher von Zahnarztpraxen keine Pflicht mehr zum Tragen einer FFP2-Maske.

Mit Ablauf des 7. April 2023 entfällt die infektionsschutzrechtliche FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher (z.B. Begleitpersonen, Paketboten).

Wir danken unseren Patienten für die Unterstützung unserer gemeinsamen, anhaltenden und erfolgreichen Bemühungen für einen bestmöglichen Schutz aller Patienten und Mitarbeiter.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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