Beihilfe
Die Beihilfe ist eine finanzielle staatliche Unterstützung von Beamten und Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung sowie bei sonstigen medizinischen Leistungen. Die Beihilfeverordnungen der einzelnen Bundesländer sind nicht identisch und decken in ihrem Katalog nicht die gesamte Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) ab.
Das Bundesinnenministerium (bzw. die Länderministerien) hat die Möglichkeit, Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilbehandlungen festzulegen, sowie Leistungen „als nicht erforderlich” auszugrenzen – diese Möglichkeit wird besonders bei knappen Finanzressourcen praktiziert.
Dies bedeutet: Eine nicht erfolgte oder nur teilweise erfolgte Beihilfe heißt nicht, dass die Behandlung nicht nötig war oder zu hoch liquidiert wurde. Hierfür gelten ausschließlich die Bestimmungen der GOZ und nicht die Verwaltungsvorschriften einer Beihilfestelle.
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